GROSSHANDEL

TRACK & TRACE

Ab dem 10. April 2019 können Sie als Shopbetreiber ihr Geschäft bei der Bundesdruckerei als Tabakwaren-Verkaufsstelle für "Track & Trace" registrieren. Dort erhalten Sie Ihre ganz persönliche "Econimic Operator ID" sowie die "Facility IDs" für Ihre Shops und sind somit bereit für den Start des Warenrückverfolgungssystems am 20. Mai 2019. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch registrierte Verkaufsstellen mit Tabakwaren beliefert werden. Die Walfried Bähr oHG bietet Ihnen natürlich an, die Registrierung bei der Bundesdruckerei für Sie durchzuführen. Fragen Sie dazu einfach einen unserer Mitarbeiter nach dem entsprechenden Formular für die Beauftragung.
Ausführliche Infos zu „Track & Trace“

Die Uhr tickt
Noch gut fünf Monate, bis am 20. Mai 2019 in der EU die lückenlose Rückverfolgbarkeit von Zigaretten- und Feinschnitt-Packungen („Track&Trace") gewährleistet sein muss. Dafür müssen Hersteller und Großhandel den Weg des Produktes von der Fabrik zum POS dokumentieren. Dies geschieht elektronisch, die dabei ermittelten Daten werden in einer zentralen europaischen Datenbank gespeichert. Ab Mai 2024 muss die Rückverfolgbarkeit dann auch für alle anderen Tabakprodukte gewährleistet sein. Eine große Herausforderung für Industrie und Großhandel: Hier müssen Logistikprozesse verändert, neue Hard- und Softwarelösungen angeschafft oder erst entwickelt werden. Auch wir bei Tabak-Bähr arbeiten mit Hochdruck an den Vorbereitungen. Sicher ist: Zum 20. Mai 2019 werden wir unseren Kunden Tabak-Logistik in gewohnt hoher Qualität anbieten können - auch unter den neuen Rahmenbedingungen.

Wie funktioniert „Track & Trace"?
Jede Verpackungseinheit - also jede Packung, jede Stange, jede Kiste und jede Palette wird für „Track & Trace" mit einem eindeutigen Code versehen. Dieser bildet die eine Hälfte des Systems - die andere ist die individuelle ID, die jeder Teilnehmer der Lieferkette in Zukunft benötigt. Der Code der Ware wird an jeder Position der Lieferkette gescannt und dabei mit der jeweiligen ID verknüpft. Angefangen bei der Auslieferung durch den Hersteller über das Eintreffen bei Großhändlern wie Tabak-Bähr. Verlässt die Ware den Großhändler, wird der Code wiederum erfasst. Das Procedere wiederholt sich, wenn die Tabakwaren an Zwischenhändler geliefert werden. Auch dort müssen Warenein- und -ausgang durch Scannen des Codes dokumentiert werden. Weitere Scans sind aber nicht erforderlich - weder bei Eintreffen der Ware in Ihrem Shop noch beim Verkauf an Ihre Kunden. Der Verkauf an den Endverbraucher ist nicht mehr Teil der zurückverfolgbaren Lieferkette. Auch sonst ist „Track & Trace" mit keinen weitergehenden Pflichten für die einzelnen Verkaufsstellen verbunden.

Was Sie jetzt wissen müssen
Für Sie ändert sich im Shopalltag durch „Track & Trace" gar nichts. Ihr Lieferant – also beispielsweise Tabak-Bähr - muss lediglich den Code der jeweiligen Zigaretten- und Feinschnitt-Packungen, die an Ihren Shop geliefert wurden, an die EU-Datenbank melden. Dafür benötigt Ihr Shop die bereits beschriebene ID. Um diese zu erhalten und identilizierbar zu sein, müssen Sie als Shopbetreiber sich bei der zuständigen ID-Ausgabestelle - in Deutschland ist das die Bundesdruckerei - als Teilnehmer der Lieferkette registrieren. Die Registrierung ist voraussichtlich ab April 2019 möglich. Als Tabak-Bähr Kunde können Sie sich entspannt zurücklehnen. Wenn es gewünscht wird, übernehmen wir die Registrierung für unsere Shopbetreiber. Dafür brauchen wir allerdings deren ausdrücklichen Auftrag. Wie der erteilt wird, erklären Ihnen unsere Mitarbeiter. Abgesehen von der einmaligen Registrierung ist „Track & Trace" für Sie als Shopbetreiber mit keinen weitergehenden Pflichten verbunden - mit einer Ausnahme: Wenn Sie über mehrere Verkaufsstellen verfügen. Werden Tabakwaren an eine zentrale Stelle geliefert und von Ihnen weiterverteilt, müssen Sie sowohl den Ein- als auch den Ausgang der Ware durch Scannen des Codes dokumentieren. „Natürlich unterstützt Sie Tabak-Bähr, wenn durch „Track&Trace“ Melde- und Dokumentationsptlichten für Sie entstehen. Sprechen Sie uns auch dazu gerne an!

Ohne ID keine Tabakwaren
Wenn Sie sich nicht als Teil der Lieferkette registrieren lassen, verfügen Sie nicht über die nötige ID. Weil dann der Lieferweg nicht per „Track & Trace" nachvollzogen und dokumentiert werden kann, dürfen wir und andere Lieferanten Sie ab dem 20. Mai 2019 nicht mehr mit Zigaretten und Feinschnitt beliefern. Sprechen Sie deshalb frühzeitig - soweit noch nicht geschehen – unsere Mitarbeiter an. Über den weiteren Verlauf und neue Entwicklungen bei „Track & Trace" halten wir Sie natürlich immer auf dem Laufenden.